Erfahrungsaustausch zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Forschungsergebnisse, Einigungsstellensprüche und die Auswertung von betrieblichen Projekten zum Kernthema des betrieblichen Arbeitsschutzes
Worum es geht
Die Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der psychischen Belastungen, gibt es seit dem Erlass des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996.
Aufgrund der mangelhaften betrieblichen Umsetzung wurde der Begriff „Psychische Belastungen“ im Jahr 2013 ausdrücklich im Paragrafen 5 des Arbeitsschutzgesetzes benannt und die Gefährdungsbeurteilung von den Aufsichtsbehörden stärker kontrolliert.
Der Druck der Aufsichtsbehörden und die Erkenntnis bei Betriebsräten, dass der stetig wachsende Arbeitsstress in der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet werden muss, führen zu verschiedensten Umsetzungsprozessen der Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben.
In diesem Seminar werden die Erkenntnisse aus Forschungsprojekten, Einigungsstellen und betrieblichen Projekten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren zusammengetragen.
Immer geht es um die Fragestellung, wie die Themen Arbeitsmenge, Führungsverhalten, Gruppendynamik im Team und der Informationsfluss so analysiert und bearbeitet werden können, dass eine Wirksamkeitsüberprüfung spürbare Verbesserungen der Situationen liefert.
Am 2. Seminartag formuliert ein Gastreferent der Gewerbeaufsicht die Anforderungen der Behörde an die Gefährdungsbeurteilung. Am Seminarende werden Betriebsvereinbarungen vorgestellt, die den Prozess gut und umfassend abbilden.
Ziele des Seminars
Die SeminarteilnehmerInnen erkennen die wichtige Rolle der Mitbestimmung des Betriebsrats im Prozess der Gefährdungsbeurteilung.
Die Schulung vermittelt Wissen über die aktuelle Rechtsprechung und Methoden zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Die TeilnehmerInnen erarbeiten Verbesserungsideen für das Vorgehen im eigenen Betrieb.
Inhalte auf den Punkt gebracht
- Anforderungen der Gewerbeaufsicht an die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Praxistaugliche Methoden zum Ermitteln und Beurteilen von psychischen Belastungen
- Beispielhafte Maßnahmen, die zum spürbaren Rückgang des erlebten Leistungsdrucks führen
- Abbildung der verschiedenen Schritte der Gefährdungsbeurteilung in einer Betriebsvereinbarung
Seminardaten
Termin | 04.- 08. Dezember 2023 |
Ort | Hotel Romantischer Winkel in Bad Sachsa / Harz |
Zeit | Beginn Montag 10.00 Uhr, Seminarende Freitag 14.00 Uhr |
Teilnahmegebühr | 980,00 € Seminargebühr zzgl. 1120,00 € für ÜN und Tagungspauschale |
Referenten | Matthias und Christine Holm, IGP Antje Juschkeit, Gewerbeaufsicht |