Durchsetzungsstrategien des Betriebsrats für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Online Seminar mit Zoom

Vom Initiativantrag bis zur Einigungsstelle: Maßnahmen im Arbeitsschutz durch konsequentes Handeln und mit Hilfe der Gewerbeaufsicht durchsetzen

Worum es geht

Bei Begehungen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden viele Mängel und psychische Belastungen aufgedeckt, die zu Unfällen oder ernsthaften Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten führen können.

Das Beseitigen der Mängel wird oft auf die lange Bank geschoben. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen vom Desinteresse der Führungskraft bis zum Argument „Dafür haben wir kein Geld“

Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sind genervt, weil die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht vorankommt.

In diesem Seminar lernen die TeilnehmerInnen, wie sich Belastungssituationen und Gesundheitsgefährdungen durch ein konsequentes Handeln des Betriebsrats verbessern lassen.

Dabei fangen die ersten Schritte im eigenen Gremium und bei der Belegschaft an. Denn nur wenn sich das BR-Gremium einig ist und die Belegschaft hinter den Forderungen des Betriebsrats steht, lässt sich Druck auf den Arbeitgeber aufbauen.

Das Betriebsverfassungsgesetz und die aktuelle Rechtsprechung geben dem BR verschiedene Möglichkeiten Druck im Arbeitsschutz aufzubauen: In dosierten Stufen, von einem schriftlichen Initiativantrag bis zur Anrufung einer Einigungsstelle, kann der BR die Umsetzung von Maßnahmen erzwingen.

Bruno Reddehase, Aufsichtsperson im Gewerbeaufsichtsamt Hannover, stellt in diesem Seminar dar, wie die Aufsichtsbehörde die Maßnahmenumsetzung im Betrieb unterstützen kann.

Ziele des Seminars

Die SeminarteilnehmerInnen wissen, welche Schritte zum Durchsetzen von Maßnahmen durch das Betriebsverfassungsgesetz abgedeckt sind.

Die TeilnehmerInnen dieses Seminars lernen das Vorgehen der Gewerbeaufsicht bei Kenntnis von innerbetrieblichen Missständen kennen.

Die TeilnehmerInnen kennen Verfahren, um einen Veränderungsdruck schrittweise aufzubauen.

Das Seminar wendet sich an Betriebsräte, Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Schwerbehindertenvertretungen.

Inhalte auf den Punkt gebracht

  • Handlungsmöglichkeiten aus dem BetrVG vom Initiativantrag bis zur Einigungsstelle
  • Voraussetzungen für ein konsequentes Handeln des Betriebsrats und der SBV
  • Vorgehen und Handlungsmöglichkeiten der Gewerbeaufsicht bei Gefährdungen im Betrieb
  • Diskussion von Erfahrungen und erfolgreichen Veränderungen aus dem im eigenen Betrieb

Seminardaten

Dauer 4 Blöcke á 90 Minuten an zwei Vormittagen
Termin 26.- 27. April 2021
Ort Zoom: Alle TeilnehmerInnen erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Einwahl in die Zoom-Konferenz
Zeit Mo./Di. von 9.00 - 13.00 Uhr
Teilnahmegebühr 280,00 € Seminargebühr incl. der Übersendung begleitender Unterlagen
Referenten Dipl.-Ing. Matthias Holm, IGP

Bruno Reddehase, Gewerbeaufsicht

Anmeldung zum Seminar

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